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AGB

Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Zusammenarbeit zwischen der Werbeagentur Rocket GmbH (nachfolgend Rocket genannt) und ihren Kunden (nachfolgend Auftraggeber genannt). Die vorliegende Version der AGB ersetzt sämtliche ältere Versionen.

Soweit zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Rocket als integrierter Bestandteil bei jeder Erteilung eines Auftrages durch den Auftraggeber.

Leistungen Rocket

Rocket erbringt Leistungen in den Bereichen Beratung, Kommunikation, Gestaltung und Marketing. Die genau zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den in der Offerte erwähnten Arbeiten.

Rocket verpflichtet sich, die vom Auftraggeber übertragenen Aufgaben sorgfältig und gewissenhaft auszuführen. Aufträge werden nach bestem Wissen und Gewissen und im Interesse des Auftraggebers ausgeführt.

Rocket ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrages Dritte, beispielsweise Subunternehmen und Freelancer beizuziehen. In diesem Zusammenhang behält sich Rocket das Recht vor, Informationen an Dritte, namentlich an Freelancer und Subunternehmer weiter zu geben, solange sie der Erfüllung der definierten Leistung dienen.

Leistungserbringung

Falls der Auftraggeber nicht innerhalb der vereinbarten Frist das „Gut zur Ausführung“ beziehungsweise Rückmeldungen erteilt, bleibt Rocket nicht an die vereinbarten Termine gebunden. Das nicht einhalten der Liefertermine berechtigt den Auftraggeber nicht zu einem Vertragsrücktritt oder zur Geltendmachung von Schadenersatz.

Ereignisse höherer Gewalt die Rocket bei der Arbeit behindern, berechtigen Rocket das vom Auftraggeber erhaltene Projekt durch eine angemessene Frist hinauszuschieben.
Zwischen dem 24. Dezember und dem 3. Januar jedes Jahres hat Rocket Betriebsferien.

Beanstandungen / Mängelrüge

Die von Rocket erbrachten Dienstleistungen und gelieferten Arbeiten sind sofort bei Empfang zu prüfen. Beanstandungen müssen durch den Auftraggeber umgehend nach Erhalt, spätestens nach 5 Tagen in schriftlicher Form an Rocket erfolgen. Falls dies nicht geschieht, gelten die erbrachten Dienstleistungen und gelieferten Arbeiten als angenommen. Bei begründeten Beanstandungen sorgt Rocket innert angemessener Frist für eine Nachbesserung.

Offerten

Offerten werden auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Informationen erstellt. Sind die gelieferten Informationen unvollständig oder ungenau, sind die in der Offerte genannten Preise als Richtpreise zu verstehen.

Bei offerierten Arbeiten ist grundsätzlich eine Autorenkorrektur (eine Korrekturschleife durch den Auftraggeber) enthalten. Weitere Autorenkorrekturen sowie nicht offerierte Zusatzleistungen werden nach Aufwand verrechnet.

Falls nichts anderes vermerkt, behalten Offerten eine Gültigkeit von 90 Tagen.

Auftragserteilung

Ein Auftrag kann ausschliesslich schriftlich erteilt werden und setzt voraus, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollständig akzeptiert wurden.

Externe Fremdkosten

Externe Fremdkosten etwa für Druck, Produktion von Kommunikationsmittel oder Mediaschaltkosten werden auf den Namen des Auftraggebers bestellt und verrechnet.
Durch Rocket eingeholte Offerten für externe Fremdkosten werden dem Auftraggeber weitergeleitet oder beispielsweise in einem Konzept oder Mediaplan aufgeführt. Rocket übernimmt keine Gewähr für Preisanpassungen bei den externen Offertstellern oder durch Rocket fehlerhaft übernommene oder falsch berechnete Preise.
Falls vereinbart werden Rechnungen Dritter von Rocket geprüft und danach zur Zahlung an den Auftraggeber weitergeleitet. Rocket übernimmt keine Haftung für fehlerhafte Rechnungen Dritter.

Gewährleistung (Rechte Dritter)

Von Auftraggeber an Rocket gelieferte Daten und Inhalte wie Texte, Bilder und Filme dürfen keine Urheber- und andere Rechte Dritter verletzen. Für allfällige diesbezügliche Schäden haftet der Auftraggeber. Sollte Rocket dennoch wegen Verletzung von Schutzrechten in Anspruch genommen werden, wird der Auftraggeber Rocket vollumfänglich entschädigungslos halten.

Zugestelltes Material

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die gelieferten Daten vollständig und richtig sind. Rocket übernimmt keine Haftung für durch den Auftraggeber fehlerhaft oder unvollständig gelieferte Daten. Wird die Korrektur durch Rocket vorgenommen, wird diese nach Aufwand verrechnet.
Von Daten, die Rocket auf CD’s oder anderen Speichermedien geliefert werden, müssen beim Kunden Sicherheitskopien oder Doppel vorhanden sein. Rocket haftet nicht für zugesandtes Datenmaterial, Muster, und weitere materielle und immaterielle Güter. Virenverseuchte Datenträger werden nicht bearbeitet.

Gut zur Ausführung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, das ihm durch Rocket oder einem durch Rocket beauftragten Drittanbieter zugestellte Kontrolldokument auf Fehler zu überprüfen. Sofern keine Korrekturen nötig sind, wird vom Auftraggeber das Gut zur Ausführung erteilt, welches schriftlich zu erfolgen hat.
Für Mängel oder Änderungswünsche am Gut zur Ausführung, die nicht mitgeteilt wurden, wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber das Gut zur Ausführung nicht rechtzeitig zurücksendet und dadurch Terminverschiebungen entstehen.

Ausführung

Die Ausführung des Auftrags erfolgt nach Bestätigung des Auftraggebers zum Gut zur Ausführung. Für Fehler, die vom Auftraggeber übersehen werden, übernimmt die Rocket keine Haftung. Im Übrigen bleiben branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material ausdrücklich vorbehalten.

Versand

Der Versand wird auf Kosten und Gefahr des Kunden mit normaler A-Post ausgeführt. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden werden Sendungen per Express, Einschreiben oder Kurierdienst versandt. Die Rocket lehnt für Verzögerungen oder Schäden, die sich durch den Versand ergeben, jegliche Haftung ab.

Aufbewahrung

Rocket ist ohne explizite schriftliche Vereinbarung nicht verpflichtet Auftraggeberdaten oder Unterlagen aufzubewahren. Der Auftraggeber hat bis spätestens zum Auftragsabschluss Rocket schriftlich mitzuteilen, welche Daten und Unterlagen wieder retourniert werden müssen.

Zahlungsbedingungen

Rocket verrechnet grundsätzlich gemäss erstellter Offerte. Die offerierten Preise sind Nettopreise zuzüglich MwSt., soweit zwischen den Parteien nicht etwas anderes vereinbart ist. Sofern nichts anderes vereinbart, wird bei Auftragserteilung 50% des offerierten Gesamtbetrages fällig. Erstreckt sich die Leistungserbringung über einen Zeitraum von mehr als einem Monat, ist Rocket berechtigt monatliche Teilrechnungen zu stellen.

Werden die offerierten Leistungen überschritten, informiert Rocket den Auftraggeber frühzeitig. Der Mehraufwand wird nach Aufwand in Rechnung gestellt. Ist keine Offerte vorhanden, wird nach effektivem Aufwand verrechnet.
Bei Abbruch von Projekten beziehungsweise Arbeiten, werden die bis zum Abbruch erbrachten Leistungen verrechnet.

Die Rechnungen der Rocket GmbH sind innerhalb der Zahlungsfrist von 30 Tagen zu begleichen. Abzüge irgendwelcher Art durch den Auftraggeber sind nur dann zulässig, wenn dies zwischen den Parteien schriftlich vereinbart worden ist. Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist ein Verzugszins von 7% sowie ein Mahngebühr von CHF 25.00 geschuldet.

Berater- und Vermittlungskommissionen

Speziell an Agenturen gewährte Berater- und Vermittlungskomissionen gehen grundsätzlich an Rocket. Eine vollständige oder teilweise Weitergabe an den Auftraggeber erfolgt stets freiwillig und nur bei expliziter schriftlicher Vereinbarung.

Die Urheberrechte an allen von Rocket geschaffenen Werken (beispielsweise Konzepte, Skizzen, Entwürfe, Themes/Templates, Quellcode usw.) gehören Rocket. Der Auftraggeber ist ohne Einverständnis von Rocket nicht berechtigt Änderungen an den geschaffenen Werken vorzunehmen. Es gelten im Übrigen die Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992.

Nutzungsrechte

Der Auftraggeber erhält mit der vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarten Nutzungsrechte am Endresultat. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, wird nur das vereinbarte Endresultat der Arbeit geschuldet. Entwürfe, Ideenskizzen, Scribbles, Quellcode, Themes/Templates und weitere Vorschläge bleiben Eigentum von Rocket.

Rocket übernimmt grundsätzlich keine kostenlosen Vorleistungen. Werden kostenlose Vorleistungen ausdrücklich vereinbart, bleiben diese vollumfänglich materielles und geistiges Eigentum von Rocket.

Konventionalstrafe

Nutzt der Auftraggeber widerrechtlich geistiges Eigentum von Rocket in Form einer Verletzung der Urheberrechte oder der vereinbarten Nutzungsrechte, schuldet der Auftraggeber eine Konventionalstrafe von CHF 50‘000. Die Bezahlung der Konventionalstrafe entbindet den Auftraggeber nicht von seinen Unterlassungspflichten. Die Geltendmachung von weiteren Schadenersatzansprüchen durch die Rocket bleibt vorbehalten.

Referenzen

Von allen produzierten Arbeiten behält sich Rocket vor, Belege aufzubewahren und/oder die Arbeiten in elektronischer Form als Referenzen auf der Website zu nutzen. Der Auftraggeber erklärt sich mit dieser Referenznutzung und Erwähnung seines Namens/Logos ausdrücklich einverstanden.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden oder die Bestimmungen eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke gilt diejenige rechtlich zulässige Bestimmung als vereinbart, die soweit wie möglich dem entspricht, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck dieser Vertragsbestimmungen gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der betreffenden Bestimmung bzw. die Regelungslücke erkannt hätten.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Beziehung zwischen Auftraggeber und Rocket untersteht dem materiellen schweizerischen Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Luzern. Vorbehalten werden abweichende zwingende Gerichtsstände des Bundesrechts.

Luzern, 26. März 2019